Betrieb angemeldet gem. § 34c Gewerbeordnung,
Ordnungsamt Mainz und Alzey.
Provision vom Erwerber für den Nachweis der Geschäftsgelegenheit 5,95% vom
Kaufpreis incl. 19% Mehrwertsteuer,verdient und fällig bei Vertragsabschluß.
Bei Vermietungen gelten 2 kalt- Mieten inklusive 19% Mehrwertsteuer als
Provision, fällig bei Annahme des Mietvertrages durch die Parteien.
Die Provision ist auch fällig bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang
mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch gemacht wird.
Angebot nur für den Empfänger bestimmt, wird von diesem vertraulich behandelt,
sonst Haftung für die Provision.In gleicher Weise haftet ein vollmachtsloser Vertreter.
Dei Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt,
wenn kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich schriftlich erfolgt.
Zwischenverfügung und Irrtumvorbehalten. Besichtigung nur nach Absprache mit dem Makler.
Bei der Besichtigung können Sie sich von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand,
der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes und der Einrichtungen
überzeugen.